Notfalltelefon
Für Notfälle außerhalb unserer Sprechzeiten wird Ihnen auf dem Anrufbeantworter die Nummer der nächstgelegenen diensthabenden Kleintierklinik mitgeteilt.
Der Transport von Notfällen an die Praxis muss von den Tierbesitzern selbst organisiert werden (ggf. durch Polizei und Feuerwehr).
Wir operieren täglich nach Terminvereinbarung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Hausbesuche nur übernehmen können, wenn der Praxisbetrieb es zeitlich erlaubt.
Zusatz zur Liquidation bei Notfällen und Praxisbesuchen
Wir Tierärzte sind verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Die Begleichung der erbrachten Leistungen muss jeweils sofort nach der Behandlung erfolgen (bzw. bei Abholung eines Tieres nach der OP oder stationärem Aufenthalt).
Sie haben die Möglichkeit der Begleichung der Rechnung per Barzahlung oder der Zahlung mittels EC-/Debit- oder Kreditkarte.